Seit Januar 2017 steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1 bis 5) ein einheitlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung.
Diese Leistungen können auch angespart werden, und verfallen nicht am Monatsende. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres kann man bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch nutzen.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann den Betrag bis maximal 40 Prozent für die sogenannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.